Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf  häufig gestellte Fragen.

Selbstverständlich können Sie uns Ihre Fragen auch per E-Mail zusenden oder telefonisch stellen: +49 (0)431 57 07 530, E-Mail senden, wir unterstützen Sie gerne und senden Ihnen die notwendigen Unterlagen und Informationen zu unserem DRK-Zentrum zu.

Was ist eine Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme?
Eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme ist eine gesetzlich geregelte stationäre Heilmaßnahme nach § 24 Vorsorgemaßnahme oder § 41 Rehabilitation,  SGB V, die in speziell ausgestat-teten Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen durchgeführt wird.
Mütter, Väter und Kinder werden aufgrund des ärztlichen Attestes behandelt und erhalten ein medizinisches, auf die Indikationen abgestimmtes Therapieprogramm. Dies besteht aus ärztlicher Betreuung und Versorgung, physikalischen Therapien, psychosozialer Beratung und Patientenschulungen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme?
Grundsätzlich haben Frauen (und Männer) in Familienverantwortung Anspruch auf eine  Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme (§§ 24, 41 SGB V), wenn der Arzt ihnen die medizinische Notwendigkeit einer solchen Maßnahme attestiert. Eine Vorsorgemaßnahme nach § 24 SGB V ist z. B. indiziert,

  • um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zur einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
  • oder um einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegenzuwirken.

Eine Rehabilitationsmaßnahme nach § 41 SGB V kann beantragt werden

  • wenn voraussichtlich nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen der Aktivitäten vorliegen, durch die in absehbarer Zeit Beeinträchtigungen an der Teilhabe drohen
  • oder diese bereits bestehen.

Auch psychosoziale Indikationen werden berücksichtigt, z. B. wenn Sie durch die Verantwortung für die Familie, Ihren Beruf, die Betreuung kranker Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger überlastet und erschöpft sind oder als Alleinerziehende/r besonderen Belastungen ausgesetzt sind.
Auch wenn Ihr Kind/Ihre Kinder chronisch krank, krankheitsanfällig oder behindert ist/sind, entwicklungs- oder verhaltensbedingte Störungen zeigt/zeigen, kann eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme beantragt werden.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin. Sie entscheiden mit Ihnen gemeinsam, welche Maßnahme für Sie die richtige ist.

Hinweis:
In den DRK-Zentren für Gesundheit und Familie werden ausschließlich Vorsorgemaßnahmen gem. § 24 SGB V durchgeführt.

Kann ich als Vater eine Vater-Kind-Maßnahme durchführen?
Auch Männer in Familienverantwortung können eine Vater-Kind-Kur beantragen. In unseren Kliniken in Plön, Pellworm und Wittdün/Amrum nehmen wir zu bestimmten Terminen auch Väter mit ihren Kindern auf.

Wer trägt die Kosten?
Mutter-Kind-Kuren gehören zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Kostenträger für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen sind in der Regel die gesetzlichen und privaten Krankenkassen oder die Beihilfestelle.
Sie benötigen ein aussagekräftiges Attest Ihres Arztes (Attest-Vordruck Mutter) bzw. (Attest-Vordruck Kind) und können damit bei Ihrer Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme stellen. (Attest-Vordruck Vater)
Das DRK-Zentrum ist von der Beihilfe anerkannt!

Wer stellt die Atteste aus?
Das Attest erstellt Ihr Arzt, mit dem Sie Ihr Anliegen ausführlich besprechen sollten. Er stellt die medizinische Indikation für die Maßnahme aufgrund seiner Diagnose.
Die benötigten Formulare können Sie unter der Rubrik „Ihr Weg zu uns" downloaden oder telefonisch bei uns anfordern.

Muss ich etwas dazu zahlen?
Krankenversicherte bezahlen in der Regel einen Eigenanteil von 10 €/Tag. Sollte mit diesem Eigenanteil Ihre Zuzahlungsgrenze erreicht werden, können Sie von Ihrer Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Ihre Kinder sind immer von der Zuzahlung befreit.
Die Fahrtkosten werden auch von der Krankenkasse übernommen. Bei stationärer Vorsorge beträgt der Eigenanteil 10%, mind. 5 € und höchstens 10 €. Verbindliche Auskünfte zum Eigenanteil erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Haben ALG-Empfänger Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur?
Auch Bezieherinnen von ALG haben uneingeschränkten Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur. Im Einzelfall kann auch die tägliche Zuzahlung reduziert werden oder ganz entfallen.
Bei Erreichen der Belastungsgrenzen von 2% bzw. 1% (chronisch Kranke) des jährlichen Bruttoeinkommens stellen Krankenkassen auf Antrag eine Bescheinigung über die Befreiung von weiteren Zuzahlungen aus.

Muss ich die Maßnahme während meines Urlaubes antreten?
Nein. Die Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme ist eine verordnete Maßnahme zur Vorsorge und Rehabilitation und zählt nicht als Urlaub. Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Gesundheit von Mutter und Kind.
Schulkinder sollten von der Schule befreit werden. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und mit den zuständigen Lehrern.

Wie lange dauert der Aufenthalt?
Die Maßnahme dauert in der Regel 21 Tage. Während der Maßnahme kann aus medizinisch erforderlichen Gründen ein Verlängerungsantrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
An- und Abreisetag werden als ein Tag gezählt. Sie reisen bei uns freitags an und nach drei Wochen freitags wieder ab.

Kann ich mehrere meiner Kinder mitnehmen?
Ja, es können sowohl behandlungsbedürftige als auch gesunde Begleitkinder (bis zu 12 Jahren, in Ausnahmefällen bis zu 14 Jahren), die zu Hause nicht betreut werden können, an der Maßnahme teilnehmen.

Die Kurzform lautet:

  • Ärztliche Atteste vom behandelnden Arzt ausfüllen lassen
  • Mit diesen Attesten eine Mutter-Kind-Kur bei der Krankenkasse beantragen
  • Einen Platz in einer geeigneten Mutter-Kind-Einrichtung finden

Der Verfahrensweg kann jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein. Sie sollten sich daher vorab bei Ihrer Kasse danach erkundigen.
Wir empfehlen Ihnen eine kostenlose Beratung und Vermittlung durch Beratungsstellen. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf, der Ablauf wird wesentlich unkomplizierter.

Widerspruch?
Lassen Sie sich helfen. Viele Anträge auf Mutter-Kind-Kuren werden von der zuständigen Krankenkasse abgelehnt. Die häufigste Begründung ist, dass ambulante Hilfen vor Ort noch nicht voll ausgeschöpft wurden.
Wir empfehlen Ihnen auf alle Fälle einen Widerspruch einzulegen!
Unsere Kompetenz in Widerspruchsverfahren können Sie gerne in Anspruch nehmen. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und wir unterstützen Sie auf Ihrem erfolgreichen Weg zur Kur.

Wer hilft mir weiter?
Frau Susann Döring, Telefon: +49 (0)431 5707 530, E-Mail: senden

 


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Information / Beratung

Susann Döring
Telefon: +49 (0)431 5707 - 530
Fax:  +49 (0)431 5707 - 537
E-mail: senden

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Susann Döring
Tel.: 0431 / 5707-530
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Tel.: 04863 / 702-115
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