Vor der Maßnahme
Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind ärztlich verordnete Maßnahmen zur Vorsorge.
Das Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Gesundheit von Mutter, Vater und Kind. Voraussetzung für die stationäre Durchführung einer Vorsorgemaßnahme ist die Übernahme der Kosten durch ihre Krankenkasse.
Voraussetzungen für eine Mutter-Kind-Kur / Vater-Kind-Kur:
- es liegt eine medizinische Indikation vor, die am Wohnort nicht erfolgreich therapiert werden kann.
- Therapien können am Wohnort nicht durchgeführt werden - oder sind nicht Erfolg versprechend.
- Sie leiden an einer chronischen Erkrankung.
- Ihr Kind leidet an einer chronischen oder langwierigen Erkrankung
- Sie sind durch eine längere Erkrankung erschöpft
- Sie sind durch ihre familiäre und/oder berufliche Situation überlastet.
Beantragung einer Mutter-Kind-Kur / Vater-Kind-Kur / Eltern-Kind-Kur
Alle notwendigen Informationen und Unterlagen erhalten Sie über unsere Beratungsstelle in Kiel:
DRK-Kur und Reha gGmbH
Klaus-Groth-Platz 1,
24105 Kiel
Telefon: +49 (0)431 5707 - 530
Fax: +49 (0)4315 707 - 537
Freecall +49 (0)800 664 56 91
E-mail: senden
Voraussetzung für die Beantragung Ihrer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur ist ein Besuch bei Ihrem Haus- und/oder Kinderarzt, besprechen Sie mit ihm Ihr Krankheitsbild, Ihre Beschwerden und Beeinträchtigung.
Lassen Sie sich Ihre Erkrankung und gegebenenfalls auch die Ihres Kindes gleich schriftlich attestieren (Ärztliches Attest). Sofern Sie oder Ihr Kind bzw. Ihre Kinder bei weiteren Fachärzten in Behandlung sind oder waren, lassen Sie sich von diesen ebenfalls – formlose – Atteste erstellen. Mit diesen Attesten beantragen Sie bei der Krankenkasse die Kur. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie gerne eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme in Anspruch nehmen würden, und dass Ihr Arzt dies unterstützt.
Sobald die Kostenzusage erfolgt ist, wird der Anreisetermin festgelegt. Die Patientin / der Patient kann ihren / seinen Wunsch nach einem Aufenthalt auf der Nordseeinsel Pellworm bereits bei der Antragstellung vorbringen.
Nehmen Sie unsere kostenlose Beratung und Vermittlung in Anspruch.
Bei einer Ablehnung des Antrages von der zuständigen Krankenkasse können Sie gerne unsere Kompetenz in Widerspruchsverfahren in Anspruch nehmen.











